AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („FKP Scorpio“, „wir“, „uns“) regeln den Erwerb von Festivaltickets und weiteren Leistungen für das von FKP Scorpio veranstalten Open-Air Festival Hurricane Festival (das „Festival“), als auch die Bedingungen für den Besuch des Festivals, egal ob die Tickets direkt von uns oder über eine von Drittplattform erworben wurden. Mit dem Erwerb von Festivalangeboten und/oder dem Besuch des Festivals wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert. Zur Bezeichnung von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie anderen Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Kundin“, „Veranstalterin“, „Verbraucherin“, etc.) oder die Pluralform („Gäste“, etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts bzw. die Singularform.
Übersicht
Teil A - Allgemeine Bestimmungen / Ticketerwerb
Teil B - Besondere Bedingungen für den Erwerb von Zusatzprodukten
Teil C - Durchführung und Besuch von FKP Scorpio-Veranstaltungen
Teil D - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Veranstaltungsortes
Teil A – Allgemeine Bestimmungen / Ticketerwerb
1. Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Verträge über den Erwerb von Festivaltickets und Festivalzusatzleistungen, sowie den Besuch des Festivals gelten im Verhältnis zu FKP Scorpio ausschließlich diese AGB.
Sofern mit Festival-Angeboten das Recht erworben wird, Beförderungsleistungen Dritter (z.B. Verkehrsverbünde) zu nutzen, gelten für diese Beförderungsleistungen die Geschäftsbedingungen dieser Dritten. Wir bitten Kundinnen, sich bezüglich der Beförderungsleistungen mit den Geschäftsbedingungen der Dritten vertraut zu machen. Etwaige Ansprüche bezüglich der Beförderungsleistungen sind gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.
Ein Festivalticket berechtigt allein zum Betreten des Konzertgeländes („Infield“) während des Veranstaltungszeitraums, nicht jedoch zum Betreten und zur Nutzung der Festival-Campingplätze und -infrastruktur. Es können außerdem Festivalzusatzleistungen erworben werden, wie insb.:
• Zugang und Nutzung der Festival-Campingplätze und Campinginfrastruktur („Campingticket“);
• die Berechtigung zur Nutzung von Parkplätzen („Parkingticket“);
• Zugang zu und Nutzung besonderer Campingflächen oder Zeltunterkünfte („Camping Upgrade“);
• Getränke-Vorbestellungen;
• verschiedene VIP Upgrades (z.B. Zugang zur Gold-Platinum-Lounge).
Für diese Festivalzusatzleistungen gelten ggf. besondere Bestimmungen (unter Teil B). Übergreifend werden Festivaltickets und Festivalzusatzleistungen als „Festival-Angebote“ bezeichnet.
2. Ticketerwerb
2.1.Vertragsabschluss, Stornierung
2.1.1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundin aus, indem sie auf das Feld „Jetzt kaufen“ klickt („Bestellung“). Der Vertrag über den Erwerb kommt erst und ausschließlich dadurch zustande, dass wir der Kundin die Transaktionsnummer per E-Mail zusenden („bestätigte Bestellung“).
2.1.2. Wir sind berechtigt, eine bestätigte Bestellung entschädigungslos und ohne Ankündigung zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn die Kundin gegen die unter Ziffer 2.2 genannten Bedingungen oder weitere spezifische Bedingungen, auf die vor der Bestellung hingewiesen wurde (z.B. Verstoß gegen Beschränkung einer Ticketanzahl pro Kundin) verstößt. Dasselbe gilt im Fall, dass der geschuldete Kaufpreis nach Vertragsschluss nachträglich zurückbelastet wird, z.B. durch eine Rückbuchung, ein Chargebeack, eine Zahlungsstornierung oder einen Paypal-Streitfall oder -Käuferschutzfall, es sei denn, die Rückbelastung oder Zahlungsstornierungen beruht auf einem von uns zu vertretenden Umstand.
2.1.3. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der für die Festival-Angebote gezahlten Beträge erfolgen. Auf die Stornierung/den Rücktritt finden §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung. Im Fall einer Stornierung werden alle betroffenen Festival-Angebote gesperrt bzw. entwertet.
2.1.4. Für die Richtigkeit der im Bestellprozess angegebenen Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Festival-Angebote sind verfügbar, solange der Vorrat reicht.
2.2. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs und der Verwendung von Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen
2.2.1. Der gewerbliche Weiterverkauf oder jede andere kommerzielle Weitergabe von Festival-Angeboten ist nicht gestattet. Festival-Angebote dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem Preis, zu dem das Festival-Angebot bei FKP Scorpio erworben wurde („Originalpreis“) zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb berechnet worden sind, veräußert werden. Sie dürfen auch nicht zu einem solchen Preis oder in einer Auktion öffentlich zum Verkauf angeboten werden.
2.2.2. Festival-Angebote dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von FKP Scorpio für Gewinnspiele/Verlosungen verwendet werden.
2.2.3. Wir behalten uns bei einem Verstoß zudem vor, zusätzlich zu der möglichen Stornierung nach Ziffer 2.1.2, eine nach billigem Ermessen festzusetzende, von der Kundin zu entrichtende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe festsetzen. Im Regelfall wird die Vertragsstrafe 50% des Originalpreis betragen. Sonstige Ansprüche von FKP Scorpio bleiben unberührt, die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen korrespondierenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.
2.3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
2.3.1. Die Zahlung ist je nach Bestellmodalität in der Regel per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express) oder PayPal möglich. Wir behalten uns vor, weitere Zahlungsmittel hinzuzufügen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im von FKP Scorpio mitgeteilten Preis enthalten. Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard erfolgt über die CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Niederlande.
2.3.2. Es werden Service- und Versandkosten erhoben. Diese Gebühren werden der Kundin bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt.
2.4. Kein Widerrufsrecht für Festival-Angebote
2.4.1. Ein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen besteht nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
2.4.2. Die Bestellung von Festivaltickets und Festival-Zusatzleistungen ist eine auf einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung gerichtete Erklärung, für die ein spezifischer Termin/Zeitraum vorgesehen ist.
3. Haftungsbeschränkung
3.1. Wir, unsere Organe, Mitarbeiterinnen und Erfüllungsgehilfinnen, sowie etwaige Mit-Veranstalterinnen haften in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haften wir, sofern und soweit wir eine Garantie abgegeben hat und diese Garantie verletzen.
3.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die o.g. Personen – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziffer 3.1 besteht – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die Kundin regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
3.3. Sofern und soweit eine Haftung der o.g. Personen nicht gemäß einer der vorstehenden Ziffern gegeben ist, ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Absage bei höherer Gewalt
4.1. Wird das Festival auf Grund von Höherer Gewalt (wie unten definiert) vor dem Beginn des ersten Konzertes abgesagt oder verschoben, behalten die Festivaltickets ihre Gültigkeit; die Ticketinhaberin ist berechtigt, mit dem Festivalticket die nächstfolgende bzw. verschobene Ausgabe des Festivals (die „Folgeveranstaltung“) zu besuchen und die ggf. erworbene Festivalzusatzleistungen bei der Folgeveranstaltung zu nutzen, sofern die gebuchte Festivalzusatzleistung auch bei der Folgeveranstaltung angeboten wird. Bei einer Absage findet die Folgeveranstaltung in der Regel im gleichen Zeitraum des Folgejahres statt. FKP Scorpio wird den genauen Termin für die Folgeveranstaltung umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Absage oder der Verschiebung der Veranstaltung auf der Internetseite des Festivals bekanntgeben; der Termin darf maximal 13 Monate nach dem Ende des abgesagten bzw. verschobenen Festivals liegen, anderenfalls behalten die Festivaltickets nicht ihre Gültigkeit.
4.2. Die Ticketinhaberin kann die Erstattung des Originalpreises des Festivaltickets nur verlangen, wenn ihr der Besuch der Folgeveranstaltung unzumutbar ist. Festivalzusatzleistungen können nur mit dem Festivalticket gemeinsam erstattet werden. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Ticketinhaberin im Zeitpunkt der Bekanntgabe des genauen Termins für die Folgeveranstaltung für diesen Termin bereits
• eine Urlaubsreise oder Tickets für ein Konzert, Festival, eine Sportveranstaltung oder eine vergleichbare Veranstaltung erworben hatte, oder
• eine nicht verschiebbare Dienstreise verbindlich geplant ist oder die Ticketinhaberin eine andere nicht verschiebbare Verpflichtung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (etwa Bereitschaftsdienst) hat,
oder
• wenn der Termin der Folgeveranstaltung mit einer Geburtstags-, Hochzeits-, Jubiläumsfeier der Ticketinhaberin selbst oder ihrer nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel) zusammenfällt.
4.3. Ferner liegt eine Unzumutbarkeit vor, wenn bis spätestens drei Monate vor dem Folgetermin bei der Ticketinhaberin die folgenden oder vergleichbare persönliche Umstände eintreten, die ihr den Besuch der Folgeveranstaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unzumutbar machen werden:
• Krankheit oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung, die den Besuch der Folgeveranstaltung ausschließt oder unzumutbar macht,
• Operation, Kur- oder Klinikaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme zur Wiederherstellung oder Förderung der Gesundheit,
• Verpflichtung zur Pflege naher Angehöriger (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel), die den Besuch der Folgeveranstaltung ausschließt oder unzumutbar macht.
4.4. Die Ticketinhaberin hat in allen Fällen die Unzumutbarkeit spätestens drei Monate vor dem Beginn der Folgeveranstaltung geltend zu machen, um FKP Scorpio einen anderweitigen Verkauf des Festivaltickets zu ermöglichen. Die Umstände, die zur Unzumutbarkeit führen, sind, soweit möglich und zumutbar, glaubhaft zu machen, z.B. durch Kopien von Reiseunterlagen.
4.5. Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches von FKP Scorpio liegt. Beispiele hierfür sind
• Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Terrorakte, politische Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie,
• Pandemien (inkl. der Covid-19 Pandemie), Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhende Folgewirkungen
• nicht von FKP Scorpio zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung des Festivals entgegenstehen und die im Zeitpunkt des Verkaufes des Tickets nicht bereits mit Wirkung für den Veranstaltungstermin bestanden.
Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein o.g. Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein es nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Festivaltermin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft FKP Scorpio unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaberinnen.
5. Absage / Abbruch / Unterbrechung / Verlegung / sonstige Änderung
5.1. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder Sonstiger Wesentlicher Änderung (s. zur Definition die nachfolgende Ziffer) von Festivals beschränkt sich auf die Erstattung des Originalpreis. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhaberin bzw. Gäste einschließlich Anreise zum und Unterbringung anlässlich des Festivals getroffen hat, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr der Kundin; wir haften für getätigte Aufwendungen nur nach den in Ziffer 3 oben festgelegten Bestimmungen.
5.2. Eine Sonstige wesentliche Änderung liegt vor, wenn die Änderung das Festival zu einem wesensmäßig anderen Event macht, als vernünftigerweise zu erwarten war. Eine Änderung der und/oder die ersatzlose Streichung einzelner Künstlerinnen im bzw. aus dem Line-Up eines Musikfestivals stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar; das gilt auch für sog. „Headliner“.
5.3. Muss nach dem Beginn des Kartenverkaufs für ein Festival die maximale Besucherinnenzahl im Hinblick auf eine Pandemie, ansteckende Krankheiten oder sonst auf behördliche Anordnung beschränkt werden und übersteigt die zum Zeitpunkt der Beschränkung verkaufte Anzahl an Festivaltickets die dann zulässige Besucherinnenzahl, ist FKP Scorpio berechtigt, Festivaltickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Gleiches gilt für Festivalzusatzleistungen, die zu dem Besuch besonderer (Camping-)Bereiche (z.B. Backstage-Bereich) berechtigen. FKP Scorpio wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmen, welche Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf. vorzunehmende Neuverteilung von Tickets erfolgt.
6. Anwendbares Recht, außergerichtliche Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig hiervon können sich Verbraucherinnen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Wir weisen auf Folgendes hin:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil B - Besondere Bestimmungen für Festivalzusatzleistungen
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den in Teil A genannten Bedingungen für den Abschluss von Verträgen über Festivalzusatzleistungen. Der Erwerb von Festivalzusatzleistungen allein berechtigt nicht zum Betreten des Konzertgeländes („Infield“), das ist nur mit Festivalticket möglich.
1. Campingticket / Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von Camping-Plätzen
1.1 Für den Zugang und die Nutzung der Festival-Campingplätze und Campinginfrastruktur für die Dauer des Festivals ist der Kauf eines Campingtickets erforderlich. Einige Camping Upgrades beinhalten eine Campingticket. Für den Zugang und die Nutzung besonderer Campingflächen müssen hierfür Camping Upgrades erworben werden (näher dazu unten).
1.2 Auf den Campingplätzen herrscht im Rahmen der jeweiligen Zugangsberechtigung freie Platzwahl bei der Errichtung des eigenen Camps (ausgenommen der Flächen, für die konkrete Stellplätze gebucht werden). Es besteht kein Anspruch darauf, das eigene Camp an einem bestimmten Ort errichten zu können. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
1.3 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung aus Teil A.
2. Camping Upgrades
2.1. Allgemeines
2.1.1. Besucherinnen können verschiedene „Camping Upgrades“ erwerben. Das sind u.a. das Recht auf Zugang und Nutzung zu bestimmten Campingflächen, einen konkreten Stellplatz auf einer Campingfläche, Camping mit einem Wohnmobil („Caravan-Camping“), ein Stromanschluss an einem konkreten Stellplatz oder die Unterbringung in einer Zeltunterkunft im speziell ausgewiesenen Campingbereich eines Festivals mit aufgebauten Zeltunterkünften erwerben.
2.1.2. Camping Upgrades sind nicht übertragbar (insb. ist keine Untervermietung oder anderweitige Nutzungsüberlassung an Dritte) und die zugewiesene (Wohnmobilstell-)Fläche nach der Annahme des Mietvertrages durch FKP Scorpio nicht veränderbar.
2.1.3. Soweit ein bestimmter Stellplatz angemietet wurde, wird der Ordnungsdienst die Stellfläche laut Nummer auf dem Nachweis zuweisen. Die Einfahrt darf verweigert werden, wenn das jeweilige Fahrzeug nach Wohnmobilbedingungen des Festivals auf der Festivalwebseite nicht für die Caravan-Campingfläche zugelassen ist.
2.1.4. Wir behalten uns das Recht auf eine Absage/Stornierung von Campingtickets und Camping Upgrades bis 14 Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Festivals vor, wenn nicht ausreichend Buchungen für Campingtickets oder das jeweilige Camping Upgrade eingegangen sein sollten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Festivaltickets behalten ihre Gültigkeit.
2.1.5. Sofern in einem Camping Upgrade die Bereitstellung eines Stromanschlusses inbegriffen ist, gilt Folgendes:
Der Strom wird lokal erzeugt und ist somit anfällig für Störungen und Spannungsschwankungen. FKP Scorpio übernimmt keine Haftung für die Nutzung der Stromquelle und für etwaige Defekte an Geräten, die durch Spannungsschwankungen oder Ausfälle verursacht wurden. FKP Scorpio behält sich zudem das Recht vor, die Stromversorgung bei extremen Wetterlagen, aus wichtigem Grund oder aus Sicherheitsgründen (ggf. zeitweise) einzustellen bzw. zu unterbrechen. Ansprüche der Kundin bestehen in diesem Fall nicht
Die Kundin und ihre mitreisenden Personen sind verpflichtet, den Stromanschluss vor Flüssigkeiten jeglicher Art zu schützen und etwaige Probleme mit dem Stromanschluss sofort dem Ordnungsdienst oder an der Rezeption zu melden.
2.2. Besondere Bestimmungen für das Upgrade Zeltunterkünfte
2.2.1. Für die Nutzung der Zeltunterkunft wird eine Kaution in Höhe von € 150,- pro Zeltunterkunft erhoben, die beim Kauf des Zeltunterkunft-Upgrades gezahlt werden muss. Ansprüche für Mängel, die bei der Rückgabe der Zeltunterkunft festgestellt werden, werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Im Übrigen wird die Kaution so schnell wie möglich nach Beendigung des Festivals auf die von der Kundin zur Zahlung der Kaution genutzte Zahlungsart zurückerstattet.
2.2.2. Beim erstmaligen Betreten des Zeltunterkunftbereichs wird die gebuchte Zeltunterkunft zugewiesen.
2.2.3. Die Zeltunterkunft wird für maximal vier Übernachtungen ab Beginn des Festivals mietweise überlassen. Am Anreisetag kann die Kundin die Fläche frühestens zur offiziellen Öffnung der Campingflächen beziehen, die auf der Internetseite des Festivals und in der Festival-App bekanntgegeben wird. Am Abreisetag steht die Fläche bis spätestens 12:00 Uhr zur Verfügung.
Die Zeltunterkunft wird mit Inventar vermietet, welches zu jeder Zeit pfleglich zu behandeln ist. In allen Zeltunterkünften gilt Rauchverbot. Jede Veränderung an der Zeltunterkunft ist untersagt; ebenso ist es untersagt, den Standort der Zeltunterkunft eigenmächtig zu verändern. Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands notwendige Kosten gehen zu Lasten der Kundin.
Der Zustand der Zeltunterkunft sowie des Inventars sind von der Kundin sofort nach dem Check-In zu prüfen. Rügt die Kundin Mängel der Zeltunterkunft und/oder des Inventars (inkl. fehlendes Inventar) nicht unverzüglich, spätestens aber 30 Minuten nach dem Check-In, gelten Zustand der Zeltunterkunft und des Inventars (inkl. etwaig fehlendes Inventar) als vertragsgemäß anerkannt.
Während der Mietzeit an der Zeltunterkunft oder dem Inventar entstandene Schäden sind durch die Kundin zum Selbstkostenpreis zu ersetzen, es sei denn, weder die Kundin noch die mitreisenden Personen haben die Schäden zu vertreten. Erfolgt bei stark verschmutzter Zeltunterkunft vor der Rückgabe keine Reinigung der Zeltunterkunft durch die Kundin, ist die Vermieterin berechtigt, eine angemessene Reinigungspauschale von der Kaution abzuziehen.
2.2.4. Stromanschlüsse sind aus Sicherheitsgründen auf eine maximale Leistung von 1.000 Watt pro Steckdose beschränkt.
2.2.5. FKP Scorpio stellt pro Zeltunterkunft eine der Bettenanzahl entsprechende Anzahl von WLAN-Tickets zur Verfügung. Pro WLAN-Ticket kann maximal ein WLAN-fähiges Endgerät auf das Internet zugreifen. FKP Scorpio stellt das WLAN auf der „grünen Wiese“ zur Verfügung und kann nicht zu jeder Zeit ein 100%ig funktionierendes WLAN garantieren. Für eventuelle temporäre Ausfälle des WLAN oder der Internetverbindung übernimmt FKP Scorpio keine Haftung. FKP Scorpio ist berechtigt, den Internetzugang der Kundin oder mitreisender Personen ganz, teilweise oder zeitweise beschränken oder sperren bzw. ausschalten, sowie nach eigenem Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Kundin und der mitreisenden Personen. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Wir weisen darauf hin, dass der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Alle zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum persönlichen Gebrauch der Kundin und ihren mitreisenden Personen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kundin ist verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten. Die Kundin und mitreisende Personen verpflichten sich zudem:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
• das Internet nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
2.2.6. FKP Scorpio haftet für Verlust oder Beschädigung der von der Kundin und mitreisenden Personen in die Zeltunterkunft eingebrachten Sachen gemäß der gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung aus Teil A.
2.2.7. Die Kundin kann vor dem Beginn des Festivals von dem Kauf des Upgrades Zeltunterkunft zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FKP Scorpio zu erklären, wobei eindeutig aus der Erklärung hervorgehen muss, ob die Kundin von dem Erwerb des Festivaltickets und des Upgrades Zeltunterkunft oder nur von dem Erwerb des Upgrades Zeltunterkunft zurücktritt. Wir empfehlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief oder E-Mail) zu erklären.
Tritt die Kundin gemäß dem vorstehenden Absatz sowohl vom Festivaltickets als auch dem Upgrade Zeltunterkunft zurück, verliert FKP Scorpio den Anspruch auf den Preis für Festivalticket und Upgrade Zeltunterkunft. Tritt die Kundin nur vom Upgrade Zeltunterkunft zurück, verliert FKP Scorpio nur den Anspruch auf den Preis für das Upgrade Zeltunterkunft.
In beiden Fällen können wir statt des Preises eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen. Wir pauschalieren die Höhe der angemessenen Entschädigung. Die Pauschalen richten sich nach dem Preis des jeweiligen Tickets abzüglich des Werts der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben. Die Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Festivalbeginn. Die Herleitung der Höhe der Entschädigung begründen wir auf Verlangen der Kundin. Der Kundin bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass die uns zustehende angemessene Entschädigung wesentlich geringer ist als die von uns geforderte Pauschale.
Tritt die Kundin nur vom Upgrade Zeltunterkunft zurück, werden die folgenden Anteile des Upgrade-Entgelts von uns als Entschädigungspauschale einbehalten:
• Bei Rücktrittserklärung bis zum 30. Kalendertag vor Festivalbeginn: 20 %,
• vom 29. bis 15. Kalendertag vor Festivalbeginn: 60 %,
• vom 14. bis 3. Kalendertag vor Festivalbeginn: 80 %,
• ab dem 2. Kalendertag vor bis zum Tag des Festivalbeginns: 95 %
Tritt die Kundin sowohl vom Festivalticket als auch vom Upgrade Zeltunterkunft zurück, behalten wir 100% des Entgelts für das Festivalticket zzgl. Der o.g. Pauschalen für das Upgrade Zeltunterkunft als Entschädigungspauschale ein.
Das gilt nicht, wenn wir den Rücktritt zu vertreten haben oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Festivals oder die Beförderung von Personen an den Veranstaltungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
2.3. Besondere Bestimmungen für Caravan-Camping inkl. Stromanschluss
2.3.1. FKP Scorpio stellt nur den Stromanschluss zur Verfügung. Ein Kabel für den Stromanschluss (16 Ampere, 2,5 mm² Kabelquerschnitt, mind. 50 m Länge) muss die Kundin selbst mitbringen. Stromanschlüsse sind aus Sicherheitsgründen auf eine maximale Leistung von 2.000 Watt pro Anschluss beschränkt.
2.3.2. Die Kundin bestätigt mit dem Erwerb des Caravan-Camping inkl. Stromanschluss, über ausreichend Kenntnisse zu verfügen, den Stromanschluss sicher und verantwortungsvoll zu nutzen.
Der Stromanschluss darf nur zur Stromversorgung von Fahrzeugen genutzt werden. Das Anschließen von Mehrfachsteckdosen ist nicht gestattet.
2.4. Besondere Bestimmungen für Parking
2.4.1. Für die Nutzung ausgewiesener Parkflächen des Festivals ist ggf. der Kauf eines Parkingtickets über die Website des Festivals oder vor Ort beim Ordnungspersonal erforderlich. Das Parkingticket berechtigt für die Dauer des Festivals zum Parken des Fahrzeugs auf einer vom Ordnungspersonal näher zugewiesenen Stellfläche. Für die Nutzung der für Tagesgäste ausgewiesenen Parkplätze („Tagesparkplatz“) gilt, dass der Kauf des Parkingticket nur zum Parken am jeweiligen Festivaltag berechtigt.
2.4.2. FKP Scorpio schuldet keine Bewachung oder Videoüberwachung des geparkten Fahrzeugs.
2.4.3. Die Parkflächen sind am Abreisetag (bei Tagesparkplätzen: am Folgetag) bis zu dem für das Festival veröffentlichten Zeitpunkt vollständig zu verlassen. Wird das geparkte Fahrzeug nicht rechtzeitig entfernt, ist FKP Scorpio ohne weitere Fristsetzung berechtigt, es auf Kosten der Besucherin, die das Fahrzeug abgestellt hatte, entfernen und aufbewahren zu lassen, es sei denn, sie hat die nicht rechtzeitige Entfernung des Fahrzeugs nicht zu vertreten.
2.4.4. Eine Rückerstattung des Entgelts für den Fall, dass das Parkingticket nicht genutzt wird, ist ausgeschlossen.
2.4.5. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung aus Teil A.
2.4.6. Das Übernachten in auf den Parkflächen geparkten Fahrzeugen ist nicht gestattet.
2.5. Wir behalten uns vor, die Zufahrtsberechtigung für PKWs zu bestimmten Flächen (z.B. das Caravan-Camping und Parkfingflächen) per Videokontrolle zu prüfen. In diesem Fall musst Du beim oder nach dem Erwerb der entsprechenden Festivalzusatzleistung das Kennzeichen des Fahrzeugs übermitteln, für das die Festivalzusatzleistung gelten soll. FKP Scorpio behält sich vor, geeignete Sanktionen für befahren von Flächen ohne entsprechende Zufahrtsberechtigung festzulegen oder eine Gebühr nachzuerheben und diese ggf. durch einen Dienstleister durchsetzen zu lassen.
2.6. Besondere Bestimmungen für Merchbundles
In Bezug auf die Merchandise-Artikel im Merchbundles kommen vertragliche Beziehungen nicht mit FKP Scorpio, sondern mit der FKP Eventservice GmbH, Große Elbstraße 277a, 22767 Hamburg („FKP Eventservice“) zustande. FKP Scorpio handelt insoweit nur als Vermittlerin eines auf den Abschluss des Kaufes der Merchandise-Artikel gerichteten Vertrages. Für den Erwerb der Merchandise-Artikel gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FKP Eventservice, die hier abrufbar sind.
2.7. Besondere Bestimmungen für Getränkevorbestellungen
2.7.1. FKP Scorpio bietet die Möglichkeit an, Getränke zur Abholung auf dem Festivalgelände über die Festivalwebseite vorzubestellen („Getränkevorbestellungen“). Getränkevorbestellungen sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. Für mögliche Falschangaben auf der Webseite wird keine Haftung übernommen. Nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten.
2.7.2. Getränkevorbestellungen werden nicht zur Lieferung angeboten. Sie werden nicht von uns versendet, sondern nur zur Abholung während des Festivals an einer Abholstelle auf dem Camping-Gelände angeboten.
Für die Abholung ist daher erforderlich, dass die Besucherin ein gültiges Festivalticket und ein Campingticket erworben (und gegen ein Festivalbändchen getauscht) hat. Sie muss außerdem einen Ausweis oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild für eine etwaige Kontrolle nach Ziffer 2.7.3 dabeihaben.
Es wird keine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten der Abholstelle angeboten. Spätestens mit dem Ende des Festivals wird die Abholstelle geschlossen und eine Abholdung ist nicht mehr möglich. Der Anspruch auf Übergabe und Übereignung der gekauften Getränke verfällt mit dem Ende des Festivals.
2.7.3. Getränkevorbestellungen unterliegen den Regelungen des Jugendschutzgesetzes. In der zur Zeit der Veröffentlichung dieser Bedingungen dürfen alkoholhaltige Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Mit der Abgabe des Angebots auf den Abschluss eines Kaufvertrages für alkoholhaltige Getränke versichert die Besucherin, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zu haben.
Bei der Abholung der Ware kontrollieren wir mittels Ausweiskontrolle, ob die Besucherin oder die von ihr schriftlich zur Abholung der Ware ermächtigte Person das gesetzliche vorgeschriebene Mindestalter hat. Andernfalls können wir die bestellten alkoholhaltigen Getränke nicht herausgeben. Die Besucherin hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
2.7.4. Wird das Festival abgesagt – gleich aus welchem Grund –, gelten alle Getränkevorbestellungen automatisch als storniert. Wir werden den bereits entrichteten Kaufpreis auf die beim Kauf gewählte Zahlungsart erstatten. Dasselbe gilt im Falle eines Abbruchs des Festivals für zum Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht abgeholte Getränkevorbestellungen. Im Fall einer bloßen zeitweisen Unterbrechung des Festivals bleiben alle Bestellungen gültig.
Teil C - Durchführung und Besuch von Festivals
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Durchführung und den Besuch des Festivals. Es gilt die Allgemeine Hausordnung für das Festivalgelände (1.). Für die „Parkflächen“ und „Campingflächen“ (inkl. der Caravan-Campingflächen und Zeltunterkunftbereiche) gilt ergänzend die Besondere Hausordnung (2.).
„Festivalgelände“ meint das gesamte Gelände, auf dem sich Personen vor und während des Festival aufhalten, d.h. für die Zwecke dieser AGB die von FKP Scorpio ausgewiesenen Parkflächen und die Campingflächen sowie der Bereich, der nach weiteren Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt und der „Konzertgelände“ oder „Infield“ genannt wird.
1. Allgemeine Hausordnung
1.1. Das Betreten des Festivalgeländes oder bestimmter Teile des Festivalgeländes ist nur mit einem Armband mit befestigtem Verschluss („Festivalbändchen") möglich, das den Gästen nach Entwertung des Tickets durch das Festival-Personal angelegt wird. Bei jedem Betreten des Festivalgelände ist das unbeschädigte Festivalbändchen mit Originalverschluss vorzuzeigen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
Bei Verlust des Festivalbändchens, den FKP Scorpio nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.
Das Festivalbändchen darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
FKP Scorpio behält sich vor, die Einlassberechtigung zum Festivalgelände oder bestimmten Teilen des Geländes anhand eines am Festivalarmband befestigten RFID-Chips zu prüfen.
1.2. Bei jedem Betreten des Festivalgeländes oder bestimmter Teile des Festivalgeländes findet aus Sicherheitsgründen sowie zur Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch einen von FKP Scorpio eingesetzten Ordnungsdienst statt. Bestimmte Gegenstände (z.B. Waffen, illegale Drogen etc.) dürfen nicht mit auf das Festivalgelände gebracht und dort nicht mit sich geführt werden. Eine jeweils aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände pro Bereich eines Festivalgeländes (Infield, Camping-, Caravan-Camping und Parkflächen) ist auf der Festivalwebseite einsehbar. Sofern Gäste nicht bereit sind, verbotene Gegenstände am Einlass abzugeben und sich – ggf. konkludent durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände – damit bereiterklären, dass die Gegenstände entsorgt werden, wird der Ordnungsdienst den Einlass verweigern. FKP Scorpio ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren; es bestehen keine Ansprüche für die Entsorgung abgegebener verbotener Gegenstände.
Es ist untersagt, verbotene Gegenstände in den Schließfächern im Eingangsbereich zu deponieren.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände bei begründetem Verdacht Gäste auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände anzusprechen, sie hierzu zu befragen, und wenn die Gäste den begründeten Verdacht nicht ausräumen können, auf unerlaubte Gegenstände zu durchsuchen.
Der Ordnungsdienst ist auch berechtigt, beim Durchgang auf andere Flächen eines Festivalgeländes, z.B. von Campingflächen auf das Infield, zusätzliche Sicherheitskontrollen durchzuführen.
1.3. Das Festivalticket kann nur während der Kassenzeiten gegen ein Festivalbändchen getauscht werden. Die Kassen- und Einlasszeiten werden auf der Festivalwebseite und/oder der Festival-App kommuniziert.
1.4. Für das Betreten des Konzertgeländes gilt zusätzlich Folgendes: Auf das Festivalgelände gibt es kostenfrei nutzbare Trinkwasserzapfstellen. Es ist nicht gestattet, eigene Getränke auf das Festivalgelände mitzubringen. In welcher Form es gestattet ist, Trinkbehältnisse mit auf das Konzertgelände zu nehmen, wird rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Festivalwebseite und/oder in der Festival-App bekannt gegeben.
1.5. Die Regelungen für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre finden sich auf der Festivalwebseite. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
1.6. FKP Scorpio behält sich das Recht vor, offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Gäste auch mit einem ordnungsgemäß angelegten und unbeschädigten Bändchen den Zutritt zum Festivalgelände zu verweigern. Die Einschätzung und Anweisungen erfolgt durch das Ordnungsdienstpersonal, dem Folge zu leisten ist.
Verstoßen Gäste in erheblicher Weise gegen die Vorgaben der Hausordnung, ist FKP Scorpio berechtigt, das Festivalbändchen gegen ein „gelbes Band“ austauschen. Gäste mit „gelbem Band“ haben das Festivalgelände (oder einen designierten Teilbereich) zu verlassen und dürfen es erst wieder am darauffolgenden Kalendertag betreten, wenn sie ein Gespräch mit dem Ordnungsdienst geführt haben und dieser zu dem Ergebnis kommt, dass die Gäste nunmehr die Hausordnung respektieren werden. Wird gegen Gäste ein zweites Mal ein „gelbes Band“ verhängt, steht es FKP Scorpio frei, sie dauerhaft von dem Betreten des Festivalgeländes auszuschließen. In keinem der vorgenannten Fälle erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Gäste auf dem Festivalgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln) begehen oder Handlungen, die den Verdacht von Straftaten begründen, vornehmen (z.B. staatsfeindliche und/oder ggf. volksverhetzende Parolen), oder Feuerwerkskörper abbrennen, ist FKP Scorpio berechtigt, sie umgehend vom Festival auszuschließen. Macht FKP Scorpio Gebrauch von diesem Recht, verliert das Festivalbändchen (und die damit repräsentierten Festival-Angebote) die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Entgelts ist ausgeschlossen.
1.7. FKP Scorpio wird die Festivals filmen, livestreamen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigen Gäste unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von FKP Scorpio im Zusammenhang mit den Festivals erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass Gäste FKP Scorpio das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumen, unentgeltlich Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung einzelner Gäste aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, dieses Recht an Dritte wie z.B. Beauftragte und Lizenznehmerinnen weiterzugeben.
1.8. Auf Konzertgeländen sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art, von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art, wie Tonbandgeräten, MP3-Rekordern und Diktiergeräten. FKP Scorpio ist berechtigt, Gästen den Zutritt zum Infield zu verweigern, sofern sie nicht bereit sind, die Geräte an einem Einlassbereich abzugeben. FKP Scorpio ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren. Gäste können die Gegenstände entweder in den Schließfächern im Eingangsbereich oder in ihren Kfz deponieren. FKP Scorpio übernimmt keine Gewähr dafür, dass an einem Einlassbereich Schließfächer zur Verfügung stehen oder dafür, dass vorhandene Schließfächer frei sind. Für die Nutzung etwaig vorhandener Schließfächer ist ein Entgelt zu zahlen. Ansprüche gegen FKP Scorpio wegen einer unbefugten Entwendung der Geräte aus den Schließfächern sind ausgeschlossen, sofern FKP Scorpio die Entwendung nicht vorsätzlich oder grobe fahrlässig zu vertreten hat vorgeworfen werden kann.
Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Festivals liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei FKP Scorpio. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FKP Scorpio entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
1.9. FKP Scorpio haftet für Hörschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Gäste sollten eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu Lautsprecherboxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr der Gäste. In jedem Fall wird der Gebrauch von Ohrstöpseln – insbesondere in der Nähe der Bühnen – dringend empfohlen.
1.10. Der Zutritt zu Bereichen eines Festivalgeländes mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Gästekapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist FKP Scorpio eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Entgelts begründet.
1.11. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der Festivalwebseite und in der jeweiligen Festival-App. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten.
Fluchtwege und Treppen sind zügig zu durchqueren.
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalgästen zu üben.
1.12. Es ist verboten:
• beleidigende, sexistische, rassistische, verfassungsfeindliche und erkennbar rechtswidrige Äußerungen zu tätigen oder Bekleidung und Abzeichen mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, verfassungsfeindlichen und erkennbar rechtswidrigen Äußerungen und Symbolen zu tragen (einschließlich Symbolen von und erkennbarer Bezugnahmen auf verfassungsfeindliche Organisationen); dies schließt das Aufstellen und Mitführen entsprechender Plakate, Banner, Fahnen etc. ein;
• andere Gäste in irgendeiner Form zu gefährden – insbesondere durch Crowdsurfing oder durch Abbrennen von Pyrotechnik (u.a. Feuerwerkskörper, Bengalische Feuer) -> das Abbrennen von Pyrotechnik wird zur Anzeige gebracht;
• Fluchtwege und Treppen als Sitzgelegenheiten zu nutzen;
• Tiere mit sich zu führen;
• Abfälle außerhalb der bereitgestellten Mülltonnen und -container zu entsorgen;
• außerhalb der bereitgestellten Toiletten zu urinieren und/oder zu defäkieren;
• Gegenstände oder Einrichtungen mutwillig zu beschädigen (das schließt die erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes, z.B. durch Graffitis, ein) -> solche Beschädigungen werden zur Anzeige gebracht;
• Wallanlagen, Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Müllcontainer, Mülltonnen oder andere Infrastruktureinrichtungen zu betreten bzw. zu erklettern;
• wassergefährdende oder -verunreinigende Stoffe in den Boden einzubringen;
• sich in Naturschutzgebieten in der Nähe von Festivalgeländen aufzuhalten und/oder diese sowie Bäume, Wälder und Gehölzgruppen zu verunreinigen oder zu beschädigen;
• Wertstoffe (z.B. Flaschen oder Dosen), deren Rückgabe mit der Auszahlung eines Pfandgeldes verbunden ist, zum Zwecke der Generierung von Einnahmen zu sammeln -> wir behalten uns vor, Gäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, von dem Besuch des Festivals auszuschließen und die gesammelten Wertstoffe zu konfiszieren;
• ohne Zustimmung von FKP Scorpio Verkaufsstellen zu betreiben; eine Zustimmung von FKP Scorpio kann vor dem Beginn der Veranstaltung beantragt werden; der Betrieb nicht genehmigter Verkaufsstellen kann zum sofortigen Ausschluss von dem Festival führen; wir behalten uns zudem vor, die zum Kauf angebotenen Waren zu konfiszieren und erst nach dem Ende des Festivals zurückzugeben.
1.13. Im Fall einer Evakuierung des Festivalgeländes (z.B. wegen Unwetter) sind Besucherinnen mit PKW verpflichtet, andere Besucherinnen bis zur Kapazitätsgrenze in ihren PKW mit aufzunehmen und bei Bedarf mit aus der Gefahrenzone zu transportieren. Bei freien Kapazitäten ist die Warnblinkanlage als Kennzeichnung zu betätigen.
1.14. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Festivalgelände oder Teilen des Festivalgeländes aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
2. Besondere Hausordnung für Parking- und (Caravan-) Campingflächen
2.1. Gäste sind für ihre Anreise zum Festival selbst verantwortlich und parken ihre Kfz auf eigene Gefahr. Kfz dürfen nur auf als solche ausgewiesenen Parkflächen oder -plätzen abgestellt werden; diese können gebührenpflichtig sein. Wildes Parken ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. FKP Scorpio weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Campingflächen getrennt sind. Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.
2.2. FKP Scorpio weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkflächen und Caravan-Camping ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein.
Wir bieten keinen Abschleppservice an, können aber auf Anfrage den Kontakt zu einem für Gäste kostenfreien Abschlepper herstellen. Für die Auswahl der Abschlepper übernimmt FKP Scorpio keine Haftung, insbesondere gewährleisten wir nicht, dass es sich um ein zugelassenes Abschleppunternehmen handelt. Gäste sind verpflichtet, sich eigenständig um das Abschleppen ihrer Fahrzeuge zu kümmern. Die Beauftragung eines Dritten mit dem Abschleppvorgang erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr der Gäste, auch wenn FKP Scorpio den Kontakt hergestellt hat. FKP Scorpio weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abschleppen von Fahrzeugen mittels dafür nicht bestimmter Fahrzeuge (z. B. Traktoren) zu Schäden an dem abzuschleppenden Fahrzeug führen kann.
Es gelten ergänzend die auf der Festivalwebseite publizierten Park- und Campinghinweise; den Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.
2.3. Aus Sicherheitsgründen ist FKP Scorpio berechtigt, einzelne Teile des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen von FKP Scorpio ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
2.4. Das Campen ist nur auf den als solchen ausgewiesenen Campingflächen und nur für Personen, die ein Campingticket und/oder ein entsprechendes Upgrade erworben haben gestattet. Camping auf nicht als hierfür ausgewiesenen Flächen ist untersagt. Wildes Campen ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. FKP Scorpio behält sich vor, nicht sämtliche Campingflächen gleichzeitig zu öffnen, sondern Campingflächen bereichsweise nach Bedarf und schrittweise zu öffnen.
Der Festivalwebseite kann entnommen werden, wie lange die Campingflächen geöffnet sein werden. Beim Campen sind Umweltschutz, die Grundsätze der Müllvermeidung und der korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist auf dem gesamten Festivalgelände wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- auf Campingflächen transportiert werden; die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf Campingflächen ist nicht gestattet.
2.5. Auf als Caravan-Campingflächen ausgewiesenen Teilen des Festivalgeländes ist es erlaubt, in bestimmten Fahrzeugen zu übernachten. Welche Fahrzeuge für die Zufahrt und die Übernachtung auf Caravan-Campingflächen zugelassen sind, ist auf der Festivalwebseite abrufbar. Das Campen in Zelten ist auf Caravan-Campingflächen nicht gestattet.
Da beim Erwerb des Caravan-Camping Upgrades keine Prüfung des genutzten Fahrzeugs vorgenommen werden kann, behält sich FKP Scorpio vor, Fahrzeugen, die den vorgenannten Bedingungen nicht entsprechen, die Zufahrt zu den Caravan-Campingflächen zu verweigern. Eine Erstattung des bereits entrichteten Entgelts für das Caravan-Camping Upgrades ist ausgeschlossen; die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen liegt in der alleinigen Verantwortung der Inhaberin des Caravan-Camping Upgrades. Gleiches gilt für die laufende Kontrolle auf die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen während des Parkens durch FKP Scorpio.
Das entrichtete Entgelt für die Nutzung von Caravan-Campingflächen stellt lediglich das Entgelt für die Zurverfügungstellung des Parkraums dar. Es beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen von FKP Scorpio, noch sonstige Leistungen oder Fürsorgepflichten, abgesehen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
2.6. Es gibt eine zulässige Stellfläche pro Person (bzw. Zelt bzw. Wohnmobil), die je nach Ausgabe des Festivals variiert. Die jeweils aktuelle Fläche ist auf der Festivalwebseite ausgewiesen.
2.7. Der Betrieb von Tonanlagen (ohne Stromaggregate) ist während der Tageszeit gestattet; Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie die umliegenden Gäste nicht beschallen. Die maximale Lautstärke kann von dem Ordnungsdienst aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden. Während der Ruhezeiten ist der Betrieb von Tonanlagen nicht gestattet. Üblicherweise gilt der Zeitraum zwischen 2.00 Uhr und 8.00 Uhr als Ruhezeit. Tages- und Nachtruhezeit können bei den einzelnen Festivals variieren; eine kürzere oder längere Nachtruhezeit wird auf der Festivalwebseite und/oder in der Festival-App bekanntgegeben.
2.8. Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Camping- und Caravan-Campingflächen gegraben werden.
2.9. Unbedingt zu beachten sind die auf dem Boden markierten Rettungswege. Sie sind unter allen Umständen freizuhalten. Die Markierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
2.10. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
Bestimmte Gas-Kochgeräte sind gestattet, sie müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und Deutschen und/oder Europäischen Normen (wie z.B. DIN oder EN) entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventil-kartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden.
2.11. Grillen ist nur zulässig mit Einweg- und Dreibein-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen wie z.B. Waldbrandgefahr kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder -containern zu deponieren oder zu entsorgen.
2.12. An den Ausgabestellen für die Festivalbändchen erhalten Gäste nach Anlegen des Bändchens einen Müllsack. Während des Festivals sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Solange der Vorrat reicht, werden zusätzliche Mülltüten kostenlos vom Ordnungsdienst verteilt.
2.13. Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Festivalgeländes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.
2.14. Das Rauchen in Waldgebieten und in geschlossenen Räumen und Zelten ist nicht gestattet.
2.15. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis zum Campingschluss erfolgen. Befinden sich nach der Schließung der Camping- und Caravan-Campingflächen noch Gegenstände von Gästen auf den Flächen, ist FKP Scorpio berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Eine Verpflichtung von FKP Scorpio zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht. Wird das Festival abgesagt oder abgebrochen, nachdem Gäste die Camping- oder Caravan-Campingflächen betreten bzw. befahren haben, gilt das Vorstehende; FKP Scorpio wird den Gästen eine angemessene Frist setzen.
3. Bargeldloses Bezahlen auf dem Festivalgelände
FKP Scorpio behält sich vor, auf dem gesamten Festivalgelände oder Teilen des Festivalgeländes für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen die Nutzung eines Closed Loop Cashless Payment System vorzuschreiben. Ein Closed Loop Cashless Payment System ist ein bargeldloses Bezahlsystem bei dem Besucherinnen vor und während der Veranstaltung auf an ihrem Armband befestigte oder ihnen sonst ausgehändigte RFID-Chips Geld aufladen können und mit diesem auf dem Festivalgelände Zahlungen vornehmen kann. FKP Scorpio behält sich vor, ein Closed Loop Payment System ausschließlich oder kumulativ mit andere Zahlungsarten einzusetzen. FKP Scorpio wird den Einsatz eines Cashless Payment Systems ausreichend vor der Veranstaltung bekannt geben. Für die Nutzung eines solchen Cashless Payment Systems gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Veranstaltungsortes.
Teil D - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cashless Payment und Zugangskontrollen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung von mit RFID-Chips ausgestatteten Armbändern oder anderen Gegenständen (im Folgenden kurz „Chip“) für den bargeldlosen von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des Veranstaltungsorts angeboten werden (im Folgenden „Cashless-Service“), und für Zugangskontrollen mittel RFID-Chips. Sie gelten, sofern FKP Scorpio die Nutzung eines Cashless-Services auf dem Festivalgelände vorgibt.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des Veranstaltungsorts angeboten werden, ist ausschließlich mittels des von FKP Scorpio bei Betreten des Veranstaltungsorts ausgegebenen Chips möglich. Dieser Chip dient zugleich zur Einlasskontrolle sowie zur Zugangskontrolle in Bezug auf bestimmte Bereiche des Veranstaltungsortes. Außerdem können auf dem Chip Berechtigungen zu Berechtigungen für Cateringleistungen u.a. für Gäste, Dienstleister oder Mitarbeitende von FKP gespeichert sein.
1.2. Zur Durchführung von Cashless-Service, Einlass- und Zugangskontrollen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen bedient sich FKP Scorpio des Dienstleisters WEEZEVENT Germany GmbH, Friedrichstrasse 155, 10117 Berlin (im Folgenden kurz „Weezevent“). Vertragliche Beziehungen und Ansprüche der Kundin in Bezug auf die Ausgabe und Nutzung der Chips einschließlich des Betriebs der diesbezüglichen Onlineplattform als auch die Verwaltung und Auszahlung von auf dem Chip gespeicherten Guthaben werden ausschließlich mit und gegenüber FKP Scorpio begründet.
2. Vertragsabschluss
2.1. Mit dem Bezug bzw. Aufladen des Chips kommt ein Vertragsverhältnis zwischen FKP Scorpio und der Kundin über die Nutzung des Chips mit den in diesen AGB festgelegten Bestimmungen zu Stande.
2.2. Der Chip wird für eine konkrete Veranstaltung, für die er auch als Zutrittsmedium ausgestellt. Außerhalb dieser konkreten Veranstaltung ist er nicht als Zutrittsmedium oder zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen nutzbar. Insbesondere ist er nicht auf anderen Veranstaltungen von FKP Scorpio einsetzbar.
3. Ausgabe, Nutzung und Rückgabe des Chips
3.1. Der Chip wird von FKP Scorpio bei Betreten des Veranstaltungsorts nach Vorlage einer gültigen Eintrittskarte an die Kundin ausgegeben.
3.2. Die Kundin hat den Chip sorgfältig aufzubewahren, pfleglich zu behandeln und vor Diebstahl, Verlust und Missbrauch zu schützen.
3.3. Für stark verschmutzte, beschädigte, abhandengekommene oder missbräuchlich verwendete Chips haftet die Kundin und hat diesbezüglich FKP Scorpio schad- und klaglos zu halten. FKP Scorpio haftet nicht für den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung des Chips, sofern FKP Scorpio daran nicht im Einzelfall ein Verschulden trifft.
3.4. Den Diebstahl, Verlust oder Missbrauch des Chips hat die Kundin unverzüglich, sobald sie davon Kenntnis erlangt, dem Personal der Ausgabestelle zu melden und ggf. eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
3.5. Eine Fehlfunktion oder Defekt des Chips hat die Kundin unverzüglich, sobald sie davon Kenntnis erlangt, dem Personal der Ausgabestelle zu melden. Bei Fehlfunktionen oder Defekten wird das Personal der Ausgabestelle einen kostenlosen Tausch des Chips samt Übertragung des darauf gespeicherten Guthabens vornehmen.
3.6. Der Chip enthält sensible Elektronik und darf nicht fremden Magnetfeldern ausgesetzt werden, um einen Datenverlust oder eine Störung des Chips zu verhindern. Der Chip darf nicht verändert oder geöffnet werden. Das eigenständige Auslesen oder Modifizieren der auf dem Chip gespeicherten Daten ist streng untersagt.
3.7. FKP Scorpio kann einen Chip sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Chips dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Chips besteht. FKP Scorpio hat die Kundin von der Sperre des Chips unverzüglich über die von der Kundin beim Aufladen des Chips hinterlegten E-Mailadresse zu unterrichten.
3.8. Nach Ende der Veranstaltung kann die Kundin frei über den Chip verfügen. Zur Rückerstattung des Restguthabens muss die Kundin die Chipnummer auf der Rückseite des Chips angeben können. Bei Verlust oder Beschädigung des Chips bzw. der Chipnummer ist FKP Scorpio nicht verpflichtet, eine Rückerstattung ohne die Nennung der Chipnummer zu ermöglichen. FKP Scorpio wird sich in angemessenem Umfang bemühen, die Rückerstattung auch anhand von anderen Identifikationsmerkmalen zu ermöglichen.
3.9. Der Chip ist der Kundin direkt zugeordnet kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
4. Aufladung von Guthaben
4.1. Die Kundin kann auf den Chip vor und während der Veranstaltung Guthaben aufladen. Das Guthaben kann durch die Kundin online vor der Veranstaltung über die auf der Festivalwebseite mitgeteilte Online-Plattform und an den dafür ausgewiesenen und vorgesehenen Stellen (sog. Top-Up Stationen) über verschiedene Zahlungsmittel aufgeladen werden. Die konkreten Bezahlmöglichkeiten ergeben sich aus der Online-Plattform sowie den Informationstafeln an den Top-Up Stationen.
4.2. Die Aufladung mit Bargeld ist ausschließlich an den bemannten Cashless Helpdesks auf dem Veranstaltungsgelände möglich.
4.3. Der Chip kann ausschließlich in Euro (wieder-)aufgeladen werden.
4.4. Der Mindestaufladebetrag beträgt € 10,00. Der Höchstaufladebetrag beträgt pro Aufladevorgang € 250,00. Der Chip kann insgesamt mit maximal € 1.000,00 aufgeladen werden.
4.5. Die Guthabenbeträge werden nicht verzinst. FKP Scorpio behält sich das Recht vor, im in bestimmten Fällen die Durchführung einer Transaktion zu verweigern:
• bei Zweifeln über die ausreichende Deckung des Kontos, mit der die Kundin die Aufladung vornehmen will;
• bei Fehlern beim Anmeldevorgang (z. B. falsche Identifizierungsdaten, ungültiges Einmal-Passwort);
• bei Zweifel über den Zahlungsempfänger oder über die Person, die die Durchführung einer Transaktion beantragt.
4.6. Der Cashless-Service darf nicht für betrügerische Zwecke, Betrug oder Geldwäsche verwendet werden.
5. Erwerb von Waren und Dienstleistungen
5.1. Beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen hat die Kundin den Chip an das beim Anbieter bereitgestellte POS-Gerät anzuhalten. Das POS-Gerät liest den Chip automatisch ein und überprüft und verifiziert die am Chip gespeicherten Daten, einschließlich der Höhe des verfügbaren Guthabens.
5.2. Nach erfolgreicher Überprüfung und Verifizierung der Daten kommt der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zwischen der Kundin und dem jeweiligen Anbieter zustande, wobei das von der Kundin geschuldete Entgelt vom verfügbaren, auf dem Chip gespeicherten Guthaben abgezogen wird. Bei jedem Bestellvorgang vermindert sich somit das auf dem Chip gespeicherte Guthaben um den geschuldeten Betrag. Sobald die Kundin den Chip für die Bezahlung benutzt hat, sind die betreffende Transaktion und der Bezahlvorgang unwiderruflich.
5.3. FKP Scorpio garantiert keinen Nachweis der personalisierten Autorisierung einzelner Bezahlvorgänge. FKP Scorpio behält sich vor, einzelne Transaktionen abzulehnen, wenn der Chip gesperrt ist oder der begründete Verdacht besteht, dass der Chip für die Ausführung einer nicht autorisierten oder betrügerischen Transaktion verwendet wird.
5.4. Etwaige Rückzahlungen werden durch Gutschrift auf das auf dem Chip gespeicherte Guthaben vorgenommen.
6. Rückerstattung von Restguthaben nach der Veranstaltung
6.1. Nach Ende der Veranstaltung kann die Kundin die Auszahlung des gesamten Restguthabens verlangen. Die Kundin kann die Rückerstattung für einen begrenzten Zeitraum nach der Veranstaltung, der von FKP Scorpio u.a. über die FAQs auf der Veranstaltungswebsite mitgeteilt wird, über die Online-Plattform direkt beantragen und nach diesem Zeitraum per E-Mail an cashless@hurricane.de. Das Restguthaben wird in beiden Fällen innerhalb von 14 Tagen nach der Beantragung erstattet. Der Rückerstattungsanspruch entsteht mit Ende der Veranstaltung. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
6.2. Eine Rückerstattung über die Online-Plattform kann nur mit Einrichtung eines Nutzerkontos auf der bereitgestellten Online-Plattform erfolgen.
6.3. Sollte die Kundin Kenntnis davon erlangen, dass ihr Chip über ein höheres Guthaben verfügt, als sie tatsächlich aufgeladen hat, ist dies FKP Scorpio unverzüglich mitzuteilen. Diese überschüssigen Beträge dürfen nicht für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden und sind von der Kundin ansonsten nachträglich zu begleichen.
7. Beendigung des Vertragsverhältnisses
7.1. Das Vertragsverhältnis zwischen FKP Scorpio und der Kundin in Bezug auf die Nutzung des Chips endet mit der Auszahlung des gesamten auf dem Chip gespeicherten, verbleibenden Guthabens („Restguthaben“) durch FKP Scorpio an die Kundin. Etwaige vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses begründete Rechte und Pflichten der Parteien bleiben von der Beendigung unberührt.
7.2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
8. Datenschutz
8.1. FKP Scorpio verarbeitet personenbezogene Daten immer unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
8.2. Auf der Festivalwebseite stellt FKP Scorpio Informationen über die Verarbeitung der Daten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO bereit.
Stand: Juni 2026