Festivalbändchen
Auf das Festival- und Veranstaltungsgelände kommst du nur mit einem Festivalbändchen. Dein Bändchen wird dir bei der Einlasskontrolle gegen Vorlage deines gültigen Festival- oder Tagespasses an deinem Handgelenk befestigt.
Sicherheitskontrollen
Mit deinem Festivalbändchen kannst du das Gelände innerhalb der Veranstaltungszeiten nach Belieben besuchen und verlassen. Bei jedem Betreten ist ein Sicherheitscheck erforderlich. Bitte sei dir bewusst, dass diese Checks auch zu deinem eigenen Schutz durchgeführt werden.
Damit du schnellstmöglich auf das Veranstaltungsgelände gelangt, beachte bitte:
Was darf mit auf das Veranstaltungsgelände?
An den Zugängen finden Sicherheitskontrollen statt. Bitte sei dir bewusst, dass diese Checks auch zu deinem eigenen Schutz durchgeführt werden.
Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren wird grundsätzlich weder zum Festival- noch zum Veranstaltungsgelände Einlass gewährt.
…nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person
Wir empfehlen ausdrücklich, Kinder nicht auf das Festival mitzunehmen. Ein Musikfestival stellt für Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) dar. Die Teilnahme von Kindern am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern/personensorgeberechtigte Personen bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern/personensorgeberechtigte Personen die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern/personensorgeberechtigte Personen die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt auf dem Festival.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer ihrer personensorgeberechtigten Personen oder mit schriftlicher Erlaubnis einer ihrer personensorgeberechtigten Personen, einer Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigten Person und in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Es gelten die gesetzlichen Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.
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Teilnahmeerlaubnis U16
… nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis einer personensorgeberechtigten Person
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer des Festivals von der jugendlichen Person mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist auch eine Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigten Person vorzulegen.